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Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen

Was bedeutet der Titel "beratender Ingenieur"?

Der gesetzlich geschützte Titel eines "Beratenden Ingenieurs" fordert von
seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und mehrjährige
Fachpraxis. Er muss bestimmte gesetzlich festgeschriebene Vorgaben erfüllen
und sich in die "Liste der Beratenden Ingenieure" der Ingenieurkammer
seines jeweiligen Bundeslandes eintragen, die für jedermann zugänglich sind.

Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel, denn er muß:

•  eine freiberufliche Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige
Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert ausüben
•  eine langjährige Berufspraxis vorweisen können
•  sich ständig beruflich Weiterbilden, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein
•  um diesen gesetzlich geschützten Titel tragen zu dürfen, besondere Voraussetzungen erfüllen

Mit der Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gewährleistet er einen Bauherren- und Verbraucherschutz.

Was zeichnet den beratenden Ingenieur aus?

•  ist eigenverantwortlicher Berater und zu Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit gesetzlich
verpflichtet
•  garantiert die gestalterische und konstruktive Umsetzung individueller Wünsche durch
kompetenten Sachverstand
•  plant und berät Hersteller- und Firmen unabhängig
•  gewährleistet eine hohe Qualitätssicherung und Mängelvermeidung
•  unterliegt der berufsrechtlichen Überwachung

Welche Leistungen können Sie von einem beratenden Ingenieur erwarten?

Beratende Ingenieure sind auf Grund ihrer Qualifikation und praktischen Erfahrung die idealen Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung.

Vergabe von Bauleistungen:

Er unterstützt und berät Sie bei der Findung qualifizierter Bauausführungsbetrieben . Auf der Grundlage des von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses vergibt er in Ihrem Auftrag Bauleistungen an Bauausführungsfirmen.

Bauüberwachung, Objektbetreuung, Dokumentation und Abnahme:

Er kann die Umsetzung des Projektes durch kompetente Bauüberwachung am besten realisieren. Durch optimale Organisation und zuverlässiges Baumanagement ist er immer bemüht, den Bauzeitplan einzuhalten, um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen. Er gewährleistet die Qualitätsüberwachung in den einzelnen Gewerken und nimmt deren Leistungen ab.

Erstellen von Gutachten:

Als öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger wird der Beratende Ingenieur bei Differenzen infolge von Qualitätsmängeln zwischen Bauherrn und Bauausführenden tätig. Seine hohe berufliche Qualifikation, Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit hilft sowohl bei Streitigkeiten vor Gericht als auch außergerichtlich durch fachlich qualifizierte Gutachten einer objektiven Entscheidungsfindung.

Fachgerechte Sanierung und Modernisierung:

Aufgrund seiner fachlichen Kompetenz bietet der Beratende Ingenieur bei der Begutachtung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben größte Planungs- und Ausführungssicherheit. Beim Erwerb eines Altbauobjektes ist er eine unentbehrliche Hilfe, weil er den Bauzustand eines Gebäudes beurteilen und Maßnahmen sowie Kosten zur Instandhaltung festlegen kann. Er zeigt Ihnen die Möglichkeiten bei der Umsetzung Ihrer Ideen im Rahmen Ihres Finanzplanes. Er erledigt und organisiert alle Planungs- und Bauausführungsaufgaben einer Gebäudemodernisierung oder -sanierung.

Ingenieurbüro Schwabe
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOS)
Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen; Mitglieds-Nr.: 12269

Als kompetenter Ansprech- partner steht Ihnen das Büro Schwabe mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

Bausachverständiger
externe baubegleitende Qualitätskontrolle
Bauzustanduntersuchung
Projektbetreuung
Beratender Ingenieur der
Ingenieurkammer Sachsen

Ihr Berater und Betreuer am Bau


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