 | Muß ein mineralischer Außenputz mit einem Egalisierungsanstrich versehen werden? Antwort: Das kommt darauf an, ob es sich um einen Dickschichtputze, z. B. Kratzputz oder einen Dünnschichtputze, z. B. Scheibenputz, handelt.. Die Hydratation der mineralischen Bindemittel des Putzes, Kalk und Zement, wird von den Witterungsbedingungen während und nach der Verarbeitung beeinflußt. Bei niedrigen Temperaturen und hoher Luftfeuchtigkeit findet eine verlangsamte Trocknung statt und es kann Calciumhydroxid an die Oberfläche transportiert werden. Hier reagiert es mit dem Luft-CO2 zu Calciumcarbonat. Diese Calciumcarbonat-Ausblühungen erscheinen dann als hellere Flecken. Deshalb kommt es besonders bei nasskaltem Wetter bei dünnlagigen oder verriebenen Putzen trotz sorgfältiger Ausführung zu Ungleichmäßigkeiten der Farbe (Wolkenbildung). Um Streitfälle vorzubeugen, heißt es in dem Merkblatt \"Egalisierungsanstriche auf dünnschichtigen mineralischen Oberputzen\": \"Bei farbigen Edelputzen - mit Ausnahme der Putzweise Kratzputz- muss grundsätzlich ein Egalisierungsanstrich vorgesehen und in Ausschreibung und Angebot aufgenommen werden. Die Ausführung kann dann - im Einvernehmen mit dem Bauherrn - davon abhängig gemacht werden, ob der gewünschte Eindruck einen solchen Anstrich erfordert.\" Allerdings fordern einige Putzhersteller, das bei eingefärbten, dünnlagigen Außenputzen generell ein Egalisierungsanstrich auszuführen ist. Wenn es sich also um einen eingefärbten, dünnlagigen Außenputz handelt, muß grundsätzlich ein Egalisierungsanstrich in der Ausschreibung und im Angebot aufgenommen werden. Fordert der Putzhersteller einen Egalisierungsanstrich, ist dieser auch auszuführen. Ansonsten erfolgt die Ausführung nach Absprache mit dem Bauherren.
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