 | Muß bei einem Neubau ohne Keller die Bodenplatte (nicht WU-Beton) mit einer bituminösen Dampfsperre abgedichtet werden ?
Antwort: Gemäß DIN 18195 müssen diese Bodenplatten immer abgedichtet werden. Die Abdichtung erfolgt aber nicht gegen Wasserdampf sondern gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit.
Je nachdem, welche Feuchtigkeitsbeanspruchung vorliegt, gibt die o. g. DIN-Vorschrift zu verwendende Materialien für die Abdichtung vor. Diese können bituminöse Werkstoffe enthalten, aber auch Kunststoff- und Kautschukbahnen sind möglich.
Zu beachten ist, dass für die Abdichtung im Bereich unter den Wänden nur bestimmte Materialien zugelassen sind
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