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Was bedeutet der Titel "beratender Ingenieur"?
Der gesetzlich geschützte Titel eines
"Beratenden Ingenieurs" fordert von
seinem Träger Unabhängigkeit,
Eigenverantwortlichkeit und mehrjährige
Fachpraxis. Er muss bestimmte
gesetzlich festgeschriebene Vorgaben erfüllen
und sich in die "Liste der
Beratenden Ingenieure" der Ingenieurkammer
seines jeweiligen Bundeslandes
eintragen, die für jedermann zugänglich sind.
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Damit entspricht diese
Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel, denn er muß:
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• eine freiberufliche Tätigkeit, die eine von
Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige
Beratung, Planung
und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert ausüben
• eine langjährige Berufspraxis vorweisen können
• sich ständig beruflich Weiterbilden, um immer auf dem neuesten
Stand der Technik zu sein
• um diesen gesetzlich geschützten Titel tragen zu dürfen,
besondere Voraussetzungen erfüllen
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Mit der Pflicht zum Abschluss
einer Berufshaftpflichtversicherung gewährleistet er einen
Bauherren- und Verbraucherschutz.
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Was zeichnet den beratenden
Ingenieur aus?
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• ist eigenverantwortlicher Berater und zu
Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit gesetzlich
verpflichtet
• garantiert die gestalterische und konstruktive Umsetzung
individueller Wünsche durch
kompetenten
Sachverstand
• plant und berät Hersteller- und Firmen unabhängig
• gewährleistet eine hohe Qualitätssicherung und
Mängelvermeidung
• unterliegt der berufsrechtlichen Überwachung
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Welche Leistungen können Sie von
einem beratenden Ingenieur erwarten?
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Beratende Ingenieure sind auf
Grund ihrer Qualifikation und praktischen Erfahrung die idealen
Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung.
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Vergabe
von Bauleistungen:
Er
unterstützt und berät Sie bei der Findung qualifizierter
Bauausführungsbetrieben . Auf der Grundlage des von ihm erstellten
Leistungsverzeichnisses vergibt er in Ihrem Auftrag Bauleistungen
an Bauausführungsfirmen.
Bauüberwachung, Objektbetreuung, Dokumentation und Abnahme:
Er kann
die Umsetzung des Projektes durch kompetente Bauüberwachung am
besten realisieren. Durch optimale Organisation und zuverlässiges
Baumanagement ist er immer bemüht, den Bauzeitplan einzuhalten, um
Ihnen unnötige Kosten zu ersparen. Er gewährleistet die
Qualitätsüberwachung in den einzelnen Gewerken und nimmt deren
Leistungen ab.
Erstellen von Gutachten:
Als
öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger wird der
Beratende Ingenieur bei Differenzen infolge von Qualitätsmängeln
zwischen Bauherrn und Bauausführenden tätig. Seine hohe berufliche
Qualifikation, Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit hilft
sowohl bei Streitigkeiten vor Gericht als auch außergerichtlich
durch fachlich qualifizierte Gutachten einer objektiven
Entscheidungsfindung.
Fachgerechte Sanierung und Modernisierung:
Aufgrund
seiner fachlichen Kompetenz bietet der Beratende Ingenieur bei der
Begutachtung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben größte
Planungs- und Ausführungssicherheit. Beim Erwerb eines
Altbauobjektes ist er eine unentbehrliche Hilfe, weil er den
Bauzustand eines Gebäudes beurteilen und Maßnahmen sowie Kosten zur
Instandhaltung festlegen kann. Er zeigt Ihnen die Möglichkeiten bei
der Umsetzung Ihrer Ideen im Rahmen Ihres Finanzplanes. Er erledigt
und organisiert alle Planungs- und Bauausführungsaufgaben einer
Gebäudemodernisierung oder -sanierung.
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Ingenieurbüro Schwabe
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOS)
Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen; Mitglieds-Nr.:
12269
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